Kontakt
Postanschrift:
Amtsgericht Nordhorn
Postfach 1129
48501 Nordhorn
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Amtsgericht Nordhorn
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Eingangskontrollen beim Amtsgericht Nordhorn
Aus Sicherheitsgründen müssen sich seit Montag, 1. März 2010,
alle Besucher des Amtsgerichts Nordhorn einer Zugangskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden alle Besucher darüber hinaus
- ähnlich wie an Flughäfen - auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände untersucht.
Solche Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf einen Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige.
Für diese Maßnahmen bitten wir um Verständnis. Wir wollen die Sicherheit für Besucher und Mitarbeiter des Gerichts spürbar erhöhen. Es ist im Interesse aller, dass keine gefährlichen Gegenstände in das Gerichtsgebäude gebracht werden.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einen Ausweis der Rechtsanwaltskammer mit sich führen, sind von den Durchsuchungen ausgenommen.
Wegen der Kontrollen kann es besonders in den Morgenstunden und beim Besuch von Schulklassen oder anderen Gruppen zu erheblichen Wartezeiten kommen. Besucher sollten ihre Ankunft daher so einrichten, dass sie trotz möglicher Verzögerungen die anstehenden Gerichtstermine pünktlich wahrnehmen können.
Allgemein:
Vorsorglich weisen wir auf folgendes hin: Für den offiziellen Schriftverkehr, insbesondere bei Verfahrensangelegenheiten, verwenden Sie bitte ausschließlich die oben genannte Postanschrift.
Das Versenden von E-Mails ist aus rechtlichen, technischen und betrieblichen Gründen nicht geeignet für Anträge, Mitteilungen oder sonstige Erklärungen, die rechtliche Wirkung entfalten sollen oder einen vertraulichen Inhalt haben.
Bitte übermitteln Sie derartige Erklärungen ausschließlich auf herkömmlichem Wege, also durch Brief oder Fax.
Der Kommunikationsweg über das Kontaktformular steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.
Über das Kontaktformular können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.
Vorsorglich müssen wir Sie darauf hinweisen, dass der Empfang von Nachrichten über das Kontaktformular aus technischen oder betrieblichen Gründen gestört sein kann und den Adressaten nicht oder nur mit Verzögerung erreicht. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Nordhorn ist unter der Adresse
govello-1272440532986-000215867 zu erreichen. Dieses kann nur benutzt werden, wenn Sie selber ein EGVP-Postfach benutzen.
Das Amtsgericht Nordhorn ist auch über DE-Mail mittels DE-Mailkonto unter ag-nordhorn@egvp.de-mail.de zu erreichen.
Hinweis:
Der De-Mail-Diensteanbieter 1&1 stellt seinen Dienst zum 30.11.2024 ein. Ab dem 01.12.2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften deshalb vorübergehend nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar. Wir regen an, rechtzeitig auf einen anderen sicheren Übermittlungsweg wie z.B. das eBO oder das Mein Justizpostfach (MJP) zurückzugreifen. Über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der De-Mail können Sie sich unter Hinweise für das eBO oder das Mein Justizpostfach (MJP) informieren.
Auf Grundlage der zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) wurde nunmehr an allen niedersächsischen Gerichten die Möglichkeit geschaffen, in gerichtlichen Verfahren eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation durchzuführen.
Bitte benutzen Sie ausschließlich einen sicheren Übermittlungsweg oder EGVP zur Übersendung verfahrensrechtlich relevanter Dokumente. Allgemein übliche E-Mails sind rechtlich unzulässig. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter dem Menüpunkt Service/Elektronischer Rechtsverkehr oder unter dem folgenden Link.