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Mediation

Mediation durch den Güterichter beim Amtsgericht Nordhorn

Das Amtsgericht Nordhorn bietet den Parteien seit 2013 als zusätzliches Angebot und weitere Chance einer unstreitigen Verfahrenserledigung eine Mediation durch einen Güterichter an.

Die Mediation beim Güterichter betrifft nur Prozesse, die bereits bei Gericht anhängig sind, in denen also etwaige Versuche, den Streit ohne einen Prozess zu schlichten, gescheitert oder gar nicht erst unternommen wurden.

Was ist Mediation durch den Güterichter?

In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Parteien gemeinsam zu erarbeiten, bedient sich der Güterichter bei dem Amtsgericht Nordhorn der Methoden der Mediation. Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Von den niedersächsischen Gerichten ist dieses - bisher als gerichtsinterne oder richterliche Mediation bezeichnete - Verfahren seit 2002 bereits mit sehr gutem Erfolg erprobt worden.


Eine erfolgreiche Mediation durch den Güterichter setzt voraus, dass die Parteien diesem Verfahren trotz aller zwischen ihnen bestehenden Schwierigkeiten offen und kompromissbereit gegenüberstehen und an der Suche nach einer gemeinsamen Lösung aktiv mitarbeiten wollen. Eine Mediation kann daher nur stattfinden, wenn die Parteien und ihre Rechtsanwälte ausdrücklich damit einverstanden sind.


Welche Rolle hat der Güterichter inne?

Der Güterichter ist ein mit der Güteverhandlung betrauter Richter, der sich der Methoden der Mediation bedient. Er ist neutral und allparteilich. Er vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht keine Entscheidungskompetenz zu. Grundsätzlich beschränkt sich der Güterichter darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Er erteilt auch keinen Rechtsrat; die Beratung der Parteien erfolgt ausschließlich durch die Rechtsanwälte der Parteien.


Welche Vorteile bietet die Mediation vor dem Güterichter?

  • Es besteht die Möglichkeit unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen.
  • Ím Rahmen der Mediation steht mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten werden herausgearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung der Parteien für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Es können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.

Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, können am Verfahren weitere, durch den Konflikt betroffene Personen oder Gesellschaften beteiligt werden, was für eine umfassende Lösung förderlich sein kann.

  • Das Verfahren ist vertraulich und nicht öffentlich.
  • Lange Verfahrensdauern durch mehrere Instanzen werden vermieden.
  • Die Einholung zeit- und kostenintensiver Sachverständigengutachten wird vermieden.
  • Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.





Ansicht vom Mediationsraum 292   Bildrechte: Amtsgericht Nordhorn
Mediation Raum 292

Wie verläuft die Mediation vor dem Güterichter?

Wenn die Beteiligten der Durchführung einer Mediation vor dem Güterichter zustimmen, wird der sachlich zuständige Richter die Sache gemäß § 278 Abs. 5 ZPO auf den Güterichter zur Durchführung einer Güteverhandlung übertragen. Der Güterichter lädt die Parteien mit ihren Anwälten zu einem Termin ein. Die Sitzung ist nicht öffentlich. Bei Bedarf können auch mehrere Sitzungen vereinbart werden, was allerdings die Ausnahme sein soll. Was in der Sitzung besprochen wird, ist grundsätzlich vertraulich. Dies gilt insbesondere gegenüber dem entscheidenden Richter.

Vereinfacht dargestellt läuft eine Mediation wie folgt ab:

  1. Besprechung der Motivation und Aufstellung von Grundregeln (Fairness, Offenheit, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit pp.).
  2. Entwicklung der Themenbereiche und Festlegung der Reihenfolge ihrer Bearbeitung.
  3. Aufdecken der Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten.
  4. Entwicklung und Bewertung von Lösungsideen, Auswahl der Lösung.
  5. Einigung und Abschluss einer Vereinbarung.

Ist die Mediation erfolgreich, wird das gerichtliche Verfahren beendet, in dem die Parteien eine einfache Vereinbarung, zumeist in Form eines gerichtlichen Vergleichs, treffen. Andernfalls wird das streitige Verfahren vor dem Zivil- oder Familienrichter weitergeführt.


Benötigt man für die Mediation vor dem Güterichter einen Rechtsanwalt?

Die die Mediation durchführenden Güterichter erteilen den Parteien keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Am Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Deshalb kann auch die Mediation ohne anwaltlichen Beistand durchgeführt werden. Soweit ein Anwalt eingeschaltet worden ist, nimmt dieser in der Regel auch am Mediationstermin teil. Dann kann er seiner Partei behilflich sein, sie für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen. Außerdem kann er der Partei bei der Lösungsfindung und Auswahl beratend zur Seite stehen.

Was kostet die Mediation vor dem Güterichter?

Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Gibt es Erfahrungswerte mit der Mediation vor dem Güterichter?

Gerichtliche Mediationen werden beim Amtsgericht Nordhorn seit sechs Jahren mit großem Erfolg durchgeführt. Es haben seit 2014 weit über 100 Mediationen stattgefunden. Die Erfolgsquote liegt bei über 90 %.

Im Land Niedersachsen hat sich die Mediation als fester, nicht mehr wegzudenkender Bestandteil des gerichtlichen Angebots etabliert.

Wer sind die Ansprechpartner?

Als Güterichterin ist zurzeit am Amtsgericht Nordhorn folgende Richterin tätig, die Ihnen für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung steht:

Richterin am Amtsgericht Dr. Dorothea Sandhaus, Tel.: 05921/701-156

Richterin am Amtsgericht Elke Körner, Tel.: 05921/701-169



Wo erhalte ich weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen finden Sie im Internet, beispielsweise unter Mediationen in Niedersachsen.

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