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Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn eine natürliche Person (=Einzelperson) eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG oder GbR) oder eine juristische Person (z.B. GmbH, AG) zahlungsunfähig ist oder bei ihnen eine Zahlungsunfähigkeit droht. Bei juristischen Personen ist ein Insolvenzeröffnungsgrund auch im Falle einer Überschuldung gegeben. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht des Wohnortes bzw. des Geschäftssitzes gestellt werden.

Wenn Sie als Einzelperson selbst vor der Notwendigkeit eines Insolvenzverfahrens stehen, müssen Sie zunächst klären, ob für Sie das Regelinsolvenzverfahren oder das sog. Verbraucherinsolvenzverfahren gilt. Da diese Abgrenzung nicht einfach ist, sollten Sie, bevor Sie einen Antrag bei Gericht stellen, sich unbedingt an die für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstellen, Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden. Die Schuldnerberatungsstellen im Bezirk des Amtsgerichts Nordhorn sind:

Caritasverband für den Landkreis Grafschaft Bentheim, Schuldnerberatungsstelle, NINO-Allee 4, 48529 Nordhorn,
Telefon: 05921/811110

Ev.-ref. Diakonisches Werk Grafschaft Bentheim gemeinnützige GmbH, NINO-Allee 4, 48529 Nordhorn,
Telefon: 05921/81111-66


Eine Beratung durch die genannten Schuldnerberatungsstellen ist kostenlos.

Nach Beendigung des Insolvenzverfahren können Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erlangen. In diesem Fall würden Sie von Ihren restlichen Schulden teilweise oder vollständig "befreit" sein.

Zur weiteren Information wird auf die Anträge zum Insolvenzverfahren verwiesen. Zum Download der Anträge zum Insolvenzverfahren gelangen Sie hier.

Anfragen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, die nicht Sie selbst als Schuldner betreffen, können Sie an die Abteilung für Insolvenzverfahren hier im Hause schriftlich, telefonisch (05921/701-277) oder per Fax (05921/701-178) richten. Auskunft darf Ihnen aber nur erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran darlegen.

In Niedersachsen wird zum 1. April 2012 bei allen Insolvenzgerichten der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Insolvenzverwalter haben dann zum Beispiel die Möglichkeit, Insolvenztabellen statt mittels Disketten über ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Insolvenzgericht einzureichen. Alle wesentlichen Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.

Insolvenzsachen blätternde Hand   Bildrechte: Justizministerium

Insolvenzsachen blätternde Hand

Hier finden Sie weitere Informationen zum Insolvenzrecht

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