Gerichtsvollzieher
Sie benötigen einen Gerichtsvollzieher, wenn ein Schuldner, nachdem er zur Zahlung verurteilt wurde, nicht freiwillig zahlt. In diesem Fall können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung und Vollstreckung des Urteils oder des Beschlusses beauftragen. Der Gerichtsvollzieher versucht dann, den Schuldner zur Bezahlung zu bewegen oder bei ihm Gegenstände zu pfänden. Vor dem Gerichtsvollzieher muss ein Schuldner gegebenenfalls auch die "Eidesstattliche Versicherung" abgeben.
Sie können aber nicht einen beliebigen Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Zuständigkeit eines Gerichtsvollziehers richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Aus der nebenstehenden Liste können Sie erkennen, welcher Gerichtsvollzieher gegebenenfalls zuständig wäre.
Liste der bei dem Amtsgericht Nordhorn ansässigen Gerichtsvollzieher:
Obergerichtsvollzieher Achim Willemsen | Sprechzeiten: dienstags und mittwochs von 10.00 bis 11.00 Uhr |
Obergerichtsvollzieher Oliver Wolff | Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 09.00 bis 10.00 Uhr |
Obergerichtsvollzieher Martin Jessel |
Sprechzeiten: dienstags von 08:30 Uhr - 09:30 Uhr |
Obergerichtsvollzieherin Denise Lünzmann |
Sprechzeiten: mittwochs und donnerstags 10.00 Uhr - 11.00 Uhr |
Gerichtsvollzieherin Melanie Suttmann | Sprechzeiten: dienstags und donnerstags von 08:30 - 09:30 Uhr Büro: Joseph-von-Eichendorff-Straße 10, 48527 Nordhorn Telefon: 05921/7298835 |
Straßenverzeichnis des AG Bezirks mit der Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher.