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Gerichtsvollzieher

Sie benötigen einen Gerichtsvollzieher, wenn ein Schuldner, nachdem er zur Zahlung verurteilt wurde, nicht freiwillig zahlt. In diesem Fall können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung und Vollstreckung des Urteils oder des Beschlusses beauftragen. Der Gerichtsvollzieher versucht dann, den Schuldner zur Bezahlung zu bewegen oder bei ihm Gegenstände zu pfänden. Vor dem Gerichtsvollzieher muss ein Schuldner gegebenenfalls auch die "Eidesstattliche Versicherung" abgeben.

Sie können aber nicht einen beliebigen Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Zuständigkeit eines Gerichtsvollziehers richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Aus der nebenstehenden Liste können Sie erkennen, welcher Gerichtsvollzieher gegebenenfalls zuständig wäre.

Liste der bei dem Amtsgericht Nordhorn ansässigen Gerichtsvollzieher:

Obergerichtsvollzieher Achim Willemsen Sprechzeiten:

dienstags und mittwochs von 10.00 bis 11.00 Uhr
Büro: Jahnstraße 9, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921/7881653

Obergerichtsvollzieher Oliver Wolff Sprechzeiten:

dienstags und donnerstags von 09.00 bis 10.00 Uhr
Büro: Jahnstraße 9, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921/7817388

Obergerichtsvollzieher Martin Jessel

Sprechzeiten:

dienstags von 08:30 Uhr - 09:30 Uhr
donnerstags von 13:30 Uhr - 14:30 Uhr
Büro: Joseph-von-Eichendorff-Straße 10, 48527 Nordhorn
Telefon: 05921/7298836

Obergerichtsvollzieherin Denise Lünzmann

Sprechzeiten:

mittwochs und donnerstags 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
Büro: Jahnstraße 9, 48529 Nordhorn
Telefon: 05921/179823

Gerichtsvollzieherin Melanie Suttmann Sprechzeiten:

dienstags und donnerstags von 08:30 - 09:30 Uhr
Büro: Joseph-von-Eichendorff-Straße 10, 48527 Nordhorn
Telefon: 05921/7298835
Abbildung von Pfandsiegeln des Gerichtsvollziehers Bildrechte: Amtsgericht Nordhorn
Gerichtsvollzieherverteilungsliste

Straßenverzeichnis des AG Bezirks mit der Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher.

  Straßenverzeichnis Zustständigkeit Gerichtsvollzieher

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