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Beratungshilfe

Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz

Rechtsberatung kann vom Amtsgericht nur in eingeschränktem Maße erteilt werden. Grund dafür ist, dass Gerichte für eine unparteiische Entscheidung von Rechtsstreiten zuständig sind. Diese Rolle schließt eine einseitige Beratung von Rechtssuchenden, über deren Fall das Gericht möglicherweise anschließend zu entscheiden hat, grundsätzlich aus.

Daher sind in erster Linie die zugelassenen Rechtsanwälte für die Rechtsberatung zuständig. Eine Liste der im hiesigen Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwälte finden Sie im „Service“ unter „Rechtsanwälte und Notare“.

Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen und wenig Vermögen kann für eine solche anwaltliche Beratung Beratungshilfe bewilligt werden.

Was sind die Voraussetzungen für Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird bewilligt, wenn Rechtssuchende die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können.

Beratungshilfe wird nicht bewilligt,

• wenn andere zumutbare Hilfemöglichkeiten zur Verfügung stehen, z.B. als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Mietervereins. Beratung bieten auch Jugendämter und Schuldnerberatungsstellen an.

• wenn die Wahrnehmung der Rechte mutwillig ist. Das wäre dann der Fall, wenn ein(e) Rechtssuchende(r), der/die über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, vernünftigerweise keinen gebührenpflichtigen Rechtsrat einholen würde.

Wo können Sie Beratungshilfe beantragen?

Bei der Serviceeinheit für Zivilsachen des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts, und zwar mündlich oder schriftlich. Das in jedem Fall auszufüllende Antragsformular können Sie hier als Download aufrufen und ausdrucken.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

1. Unterlagen zum rechtlichen Problem (Schriftverkehr, Verträge, Urteile, Beschlüsse, Bescheide usw.)

2. Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen:

• Sozialhilfe- oder ALG II- Bescheid (nicht älter als 3 Monate)

oder

• aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Lohnbescheinigungen, Renten- und Arbeitslosengeldbescheide, Nachweise über Unterhaltszahlungen)

• einen aktuellen Kontoauszug

• Unterlagen zu Ihrem Vermögen (z.B. zu Immobilien, Depotauszüge, Sparbücher)

• Nachweise über Zahlungsverpflichtungen und deren tatsächliche Zahlung (z.B. Mietvertrag, Darlehensvertrag, Versicherungsverträge, Unterhaltsvereinbarungen usw.)

Was kostet Beratungshilfe?

Sofern Ihnen Beratungshilfe durch das Amtsgericht bewilligt wird, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich kostenlos. Der Anwalt kann von Ihnen allerdings eine Gebühr von 15,00 € verlangen.

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Hier finden Sie die amtlichen Vordrucke für Beratungshilfe.

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