Barrierefreiheit
1. Barrierefreiheit im Amtsgericht Nordhorn
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, allen Menschen einen ungehinderten Zugang zur Justiz und eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Im Amtsgericht wurde daher Wert auf Barrierefreiheit gelegt.
1.1 Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Amtsgerichtsgebäude ist frei von Schwellen und Stufen zugänglich. Zu den Öffnungszeiten können Sie das Gericht über eine automatische Schwenktür betreten.
Ein farblich gestalteter Übersichtsplan im Eingangsbereich ermöglicht eine schnelle Orientierung im Gebäude. Bei Bedarf können Sie sich auch gerne an die Auskunftsperson im Eingangsbereich wenden.
Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit
1.1.2 Aufzüge
Das Gebäude verfügt über einen barrierefrei erreichbaren Aufzug, der behindertengerecht ausgestattet ist und den Zugang des Behinderten zu allen Fluren und Bürotüren des Gerichtsgebäudes gewährleistet.
1.2.2 Behindertenn-WCs
Im Erdgeschoss befindet sich ein beschildertes Behinderten-WC. Ein Euro Schlüssel ist nicht erforderlich.
1.2.3 Nachtbriefkasten
Bei dem Nachtbriefkasten vor dem Eingang zum Amtsgericht befindet sich der Einwurfschlitz in einer Höhe, die auch für Rollstuhlfahrer gut zugänglich ist. Eine taktile Beschriftung ist nicht vorhanden.
1.2.4 Zugang zum Gebäude
Das Gebäude befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahn- und Busbahnhof und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie an Tagen, an denen eine allgemeine Einlasskontrolle durchgeführt wird, beim Betreten der Sicherheitsschleuse bitte darauf hin.
1.2.5 Evakuierungsstuhl
Für den Notfall befindet sich in einem entsprechend ausgeschilderten Raum ein Evakuierungsstuhl, um im Bedarfsfall die schnelle Evakuierung behinderter Personen zu gewährleisten. Durch einen behördeninternen Notfallplan ist die Assistenz und Hilfe eines geschulten Mitarbeiters sichergestellt.
1.3 Hinweise für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen
1.3.1 Taktile Leitstreifen
Taktile Leitstreifen sind nicht vorhanden. Bei Orientierungsproblemen kann über eine gut erreichbare Klingel im Bedarfsfall Hilfe durch einen Wachtmeister angefordert werden.
1.3.2 Zugang zum Gebäude
Für Rollstuhlfahrer ist das Gebäude sowohl von der Straße, wie auch vom Parkplatz aus über eine Rampe zu erreichen. Die Eingangstür öffnet selbständig.
2.0 Behinderten-Parkplätze
Auf dem Parkplatz des Gerichts befindet sich ein Behindertenparkplatz. Von dort sind es etwa 40 m bis zum Eingang des Gerichts.
Auf die Vorschrift des § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird hingewiesen. Sie lautet:
§ 186 GVG
(1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person in der Verhandlung erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Die hör- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.
(2) Das Gericht kann eine schriftliche Verständigung verlangen oder die Hinzuziehung einer Person als Dolmetscher anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Weitere Hinweise zur Barrierefreiheit
Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen sowie bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Wachtmeisterei
Tel. 05921 / 701-0
Stand 01.11.2023