Eingeschränkter Geschäftsbetrieb aufgrund des Coronavirus / Covid-19
Coronavirus / Covid-19
Für das Amtsgericht Nordhorn haben Gesundheit und Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Bediensteten oberste Priorität.
Das Amtsgericht Nordhorn ist nach dem Notbetrieb wieder für den Sitzungsbetrieb und Publikumsverkehr geöffnet, allerdings mit Einschränkungen. Um die Funktionsfähigkeit der Justiz insgesamt sicherzustellen, sind direkte persönliche Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Es wird daher darum gebeten, Anliegen vorrangig telefonisch oder schriftlich gegenüber dem Amtsgericht geltend zu machen. Es gelten ab sofort hinsichtlich der Erreichbarkeit die folgenden Besonderheiten:
Öffnungszeiten:
Das Gebäude des Amtsgerichts Nordhorn ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Telefon:
Die Telefonzentrale des Amtsgerichts ist werktags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer: 05921/7010 erreichbar.
Sprechzeiten:
Nur nach Vereinbarung.
Fax:
Bitte nutzen Sie die Faxnummer 05921/701117
Post:
Der Briefkasten des Amtsgerichts wird regelmäßig geleert werden.
Terminsvereinbarung:
Sofern ihre persönliche Anwesenheit erforderlich ist, werden Sie gebeten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Antragstellung:
Sie werden gebeten, Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder schriftlich an das Amtsgericht zu richten. Dies gilt auch für Anträge auf Beratungshilfe. Formulare stehen auf der Homepage des Niedersächsischen Landesjustizportals zum Download bereit.
Kasse/Überweisungen:
Die Kasse ist von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Einzahlungen sind per Überweisung vorzunehmen.
Zugangsbeschränkungen:
Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Gleiches gilt, wenn Sie Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.
Über Einzelheiten werden Sie unter "Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Cornavirus am Amtsgericht Nordhorn - Allgemeines" informiert.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder einen Antrag stellen möchten.
Zuschauer:
Öffentliche Sitzungen können von Zuschauern besucht werden. Der Zugang ist jedoch aufgrund der Kontaktbeschränkungen auf 2 bis 5 Personen je nach Saalgröße begrenzt.
Wir danken für Ihr Verständnis