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Mahnverfahren

Ab dem 1. September 2005 werden neue Mahnverfahren ausschließlich beim Amtsgericht in Uelzen als dem Zentralen Mahngericht bearbeitet.

Amtsgericht Uelzen
Zentrales Mahngericht
Rosenmauer 2
29525 Uelzen
Telefon 0581/88511

Die Bearbeitung neuer Mahnverfahren (§ 688 ff. Zivilprozessordnung) aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg und damit auch aus dem Bezirk des Amtsgerichts Nordhorn erfolgt ab dem 01.09.2005 durch das Zentrale Mahngericht (ZEMA) in Uelzen.

Anträge auf Erlaß eines Mahnbescheids werden jedoch auch weiterhin beim Amtsgericht
Nordhorn, Zimmer 153 entgegengenommen und an das Amtsgericht Uelzen weitergeleitet.

Statt des bisherigen Vordruckes ist ein neues maschinenlesbares Formular ausreichend. Vor Verfahrensbeginn muss kein Kostenvorschuss mehr eingezahlt werden. "Großantragsteller" oder Rechtsanwälte können die Anträge auch im Wege eines elektronischen Datenträgeraustausches an das ZEMA übermitteln.

Bereits seit dem letzten Jahr können Mahnbescheide zudem über das Internet als Online Mahnantrag beantragt werden.

Weitere Informationen über das Zentrale Mahngericht in Uelzen erhalten Sie hier.

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